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Nachrichten aus Kaliningrad
Nr. 5 - Mai 2013 - 21. Jahrgang Samstag, 25. Mai 2013 |
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Das Archiv des KÖNIGSBERGER EXPRESS
Wirtschaft
Darf die Kaliningrader Exklave Grundstücke an Ausländer verkaufen?
Auf diese Frage gibt es nach wie vor keine eindeutige und klare Antwort. In der letzten Sitzung vor den Ferien hat die russische Duma in zweiter Lesung das Bodengesetz angenommen. Die meisten Schwierigkeiten hatten die Abgeordneten mit der Frage der Rechte von Ausländern. Letztere können auf der Basis des neuen Gesetzes nur unter zwei Bedingungen Land kaufen: Zum einen, wenn sich auf dem Grundstück ein Gebäude befindet, das einer ausländischen juristischen Person gehört; zum anderen, wenn man vorhat, auf dem Grundstück etwas zu bauen.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Territorien. Der Präsident hat zwei Erlässe zu verabschieden: Der erste bestimmt das Grenzgebiet, in dem ausländische Firmen keine Grundstücke kaufen können; der zweite legt strategische Regionen und Territorien fest, in denen ebenfalls Grundstückskäufe durch Ausländer verboten sind. Dazu gehören vermutlich das fernöstliche Küstenland, die Stavropoler Region und die Kaliningrader Exklave - das zumindest vermutet die russische Zeitung "Vremja Novostej". Nach Auffassungen von Experten würden die Begrenzungen jedoch reine Formalitäten sein: Ausländer können Miteigentümer eines russischen Betriebs werden, und in diesem Fall kann dieser Betrieb als juristische Person das Grundstück von Gesetzes wegen kaufen. Für die Behörden der Städte ist das neue Bodengesetz jedoch eine wahre Revolution, denn die Menschen können jetzt Grundstücke kaufen, auf denen sich Betriebe oder Häuser befinden. Dabei kann der Preis mitunter das Fünf- bis Zehnfache der Jahresgrundsteuer betragen. Wie der Vorsitzende des Grundeigentumausschusses der russischen Staatsduma, Viktor Pleskatschevskij, mitteilte, liegen örtlichen Behörden bisher rund 200 Gesuche von Ausländern vor. Aber: "Es gibt darunter kein einziges Gesuch wirtschaftlichen Charakters." Der Abgeordnete betonte, dass in den meisten Fällen von der Wiederherstellung deutschen Erbes die Rede sei. Freilich wurde diese Mitteilung sofort in dem Gebietskomitee für Grundressourcen widerlegt: "Anfang der 90er Jahre reichten Ausländer an die Bürgermeister etwa 10 Gesuche ein, nicht aber wegen des Kaufs der Grundstücke, sondern hinsichtlich ihrer Rückgabe an ehemalige Besitzer", berichtet die stellvertretende Leiterin des Komitees, Lidija Fjodorova. "Auf alle Gesuche haben wir geantwortet, dass es in Russland kein Gesetz über Restitution gibt, dass heißt über die Rückgabe von Grundstücken an deren ehemalige Besitzer, deshalb ist es unmöglich, diese Forderungen zu erfüllen." Doch von welchen Erbgütern hier die Rede ist, wisse sie nicht. Laut russischer Gesetzgebung ist der Verkauf von Grundstücken an Ausländer verboten. Es ist allerdings erlaubt, Grundstücke langfristig zu pachten. |
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